AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Baum-pfleger.de

Marcos Walzberg
Cranachstraße 48
44795 Bochum
Stand: 01.10.2017

1. Vertragsabschluss

Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Abweichende Gegenbestätigungen des Käufers sind für uns unverbindlich, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Mit der Erteilung des Auftrags erkennt der Auftraggeber unsere Geschäftsbedingungen an, es sei denn, er gibt eine ausdrücklich abweichende schriftliche Erklärung bei Auftragserteilung ab.
Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen, die er der Firma Baum-pfleger vor der Erstellung des Kostenvoranschlags unaufgefordert zukommen lässt, verantwortlich und haftbar.
Sobald der Auftraggeber die Firma Baum-pfleger mündlich oder schriftlich mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt kommt es zu einem Vertragsabschluss.
Baum-pfleger hält sich an abgegebene Angebote vier Wochen lang gebunden, ausgenommen sind Rohstoff- und Materialpreise, die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können

Mit der Bestellung von Waren und/oder Bau- und/oder Dienstleistungen erklärt der Kunde verbindlich, diese erwerben zu wollen.
Im Angebot nicht enthalten sind die Kosten für das Entfernen von Hindernissen im Arbeitsbereich die sich verbotenerweise dort aufhalten, sowie die Kosten für Absperrungen und Beschilderungen und für Verkehrsleitmaßnahmen.

Es gelten die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen Baumpflege (ZTV-Baumpflege, Hrsg. FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Colmanststr. 32, 53115 Bonn), Stand 2006

2. Genehmigungen und Zugang

Der Auftraggeber stellt der Firma Baum-pfleger für den Zeitraum der Arbeiten, eine geeignete Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsbereich unentgeltlich zur Verfügung. Vor Beginn der Ausführung der Arbeiten hat der Auftraggeber alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Bewilligungen einzuholen, es sei denn, er hat Baum-pfleger beauftragt, dieses für ihn zu tun. Der Auftraggeber haftet im 1. Fall für alle Kosten, die Baum-pfleger durch ein Fehlen nicht oder nicht vollständig eingeholter Genehmigungen oder Bewilligungen erwachsen.
Die Firma Baum-pfleger ist im 1. Fall nicht verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
Bei abweichenden Bedingungen, welche zu Verzögerung oder nicht Aufnahme der Arbeiten führt, behält sich die Firma Baum-pfleger vor, Anfahrtkosten in Höhe 0,50 Euro/Km, sowie 25% des Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen.

3. Mitwirkungspflicht des Kunden

3.1. Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über den Verlauf der Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen. Sollte dies nicht geschehen, kann Baum-pfleger für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen.
3.2. Für vom Kunden gestellte Materialien bzw. Pflanzen kann Baum-pfleger keine Garantie übernehmen.

4. Termine

4.1. Die von uns genannten Ausführungsfristen oder -zeiten sind nicht Vertragsbestandteil, sondern stellen nur eine Empfehlung bzw. Schätzung dar, außer es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
4.2. Bei ungeeigneter Witterung, höherer Gewalt oder anderen unabwendbaren Umständen werden die Arbeiten kurzfristig verschoben.
4.3. Aus Gründen der Unfallverhütung arbeiten wir nicht bei Dauerregen, Schnee, Eis, Reif sowie durchschnittlichen Tages-Außentemperaturen unter 5°C.

5. Mehrarbeit

Soll mehr Arbeit geleistet werden, als im Auftrag beschrieben ist, bedarf es der ausdrücklichen und schriftlichen Auftragserweiterung des Auftraggebers. Zusatzarbeiten werden als Stundenlohnarbeiten abgerechnet.
Es gelten die Stundenlöhne, die im Auftrag vereinbart wurden.

6. Abnahme der Arbeiten

Unmittelbar nach Ende der Durchführung hat die Abnahme der Leistungen zu erfolgen. Die Leistung gilt als vollständig abgenommen, wenn nach Bekanntgabe des Abschlusses der Arbeiten der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht, spätere Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.

7. Haftung

Bei Schäden, die durch Baum-pfleger nachweislich verursacht werden, muss der Auftraggeber unverzüglich die Geschäftsleitung informieren. Baum-pfleger haftet nur für durch die Mitarbeiter der Firma grob fahrlässig verursachte Schäden.
Bagatellschäden (z.B. Dellen oder Spuren im Rasen, Sägemehl in der Wiese) werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen.

8. Zahlungsvereinbarungen

Die von Baum-pfleger verrechneten Leistungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung an Baum-pfleger zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Frist wird der Auftraggeber bankübliche Zinsen und die der Firma erwachsenen Kosten tragen.
Nicht bezahlte Ware und Dienstleistung bleibt bis zur Bezahlung unser Eigentum. Skontoabzüge müssen unbedingt vor der Leistung vereinbart werden.

9. Zusätzliche Vereinbarungen

Weitere zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen sind vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu fixieren und vom Auftraggeber und von Baum-pfleger zu unterschreiben.

10. Salvatorische Klausel

Sollte ein Vertragsbestandteil nichtig sein, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle des betreffenden Teils soll eine für beide Vertragspartner günstige Regelung treten.
Gerichtsstand ist Bochum